Bildungsgang Grund- und Hauptschule
Auch für blinde und sehbehinderte Kinder beginnt die Schulpflicht zum gleichen Zeitpunkt wie für vollsichtige Kinder. Für die Schuljahre 2009/10 und 2010/11 ist der Stichtag der 31. August.
Mit Beginn der Schulpflicht können diese Kinder, sofern kein Gemeinsamer Unterricht in Frage kommt, auch in die Pauline-Schule als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen aufgenommen werden. Sie werden hier in der Primarstufe nach den Richtlinien und Lehrplänen für Grundschulen in NRW unter Einbeziehung von blinden- oder sehbehindertenspezifischen Prinzipien gefördert. Unter anderem sind dies zusätzliche Inhalte wie das Erlernen der Blindenschrift, Umgang mit sehbehindertenspezifischen Medien, Erlernen und Einüben von Lebenspraktischen Fertigkeiten.
Nach Ende des vierten Schuljahres setzt sich der Unterricht nach Richtlinien für Hauptschulen in NRW in der Sekundarstufe I fort.
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