Schulische Aufgaben
Die Pauline-Schule als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen hat folgende Aufgaben:
- Schulische Förderung aller sehgeschädigten Kinder aus dem engeren Einzugsbereich
- Frühförderung aller blinden und sehbehinderten Kinder aus dem gleichen Bereich (FF)
- Beschulung mehrfachbehinderter sehgeschädigter Kinder aus Westfalen-Lippe
- Förderung mehrfachbehinderter sehgeschädigter Kinder im Förderschulkindergarten (FSK)
- Begleitung inklusiv beschulter blinder oder sehbehinderter Kinder in Regelschulen/Gemeinsames Lernen
In allen Fällen - mit Ausnahme von Punkt 2 (FF) - wird im Rahmen eines speziellen Verfahrens (AO-SF) geprüft, welchen Förderbedarf das einzelne Kind hat und empfohlen, welcher Förderort (Schule) diesem Förderbedarf am besten gerecht werden kann.
Die Entscheidung über den Förderort trifft das Schulamt des jeweiligen Heimatkreises.
Sie erfolgt auf der Grundlage eines gemeinsamen Gutachtens eines Grundschul- und eines Sonderschullehrers unter Einbezug eines fachärztlichen Berichts und eines Gesprächs mit den Eltern des Kindes.